Die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen der Voya GmbH richten sich an Geschäftskunden („Kunde“) und regeln insbesondere das Vertragsverhältnis zur Nutzung Voya™ Mobil- oder Web Applikation durch Mitarbeiter des Kunden:
1. Anwendungsbereich, Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von touristischen Leistungen und Reisen durch die Voya GmbH („Voya“) als Betreiberin der App. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Voya. Der Kunde schließt mit Voya einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 631 BGB) für die Vermittlung von touristischen Leistungen an seine Mitarbeiter ab. Dessen Vertragsinhalt besteht ausschließlich in der ordnungsgemäßen Vermittlung der touristischen Leistung bei Nutzung der App durch die Mitarbeiter des Kunden. Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen und sie gelten nicht.
1.2 Der vermittelte Vertrag, der ein Beförderungs-, Dienstleistungs-, Beherbergungs- oder Reisevertrag sein kann, wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem ihm benannten Anbieter der Leistung abgeschlossen. Die Durchführung der gebuchten touristischen Leistung gehört nicht zu den Vertragspflichten von Voya, sondern obliegt ausschließlich dem Leistungsträger. Dieser erbringt die vom Kunden per E-Mail oder von dessen Mitarbeiter über die App gebuchten Leistungen und Reisen in eigener Verantwortung. Für die vermittelten Leistungen gelten die AGB des Vertragspartners des Kunden, soweit sie mit dem Kunden wirksam vereinbart und in den Vertrag einbezogen wurden. In diesen können Bedingungen hinsichtlich von Zahlung, Umbuchung, Stornierung oder andere Einzelheiten geregelt sein. Der Inhalt des von Voya vermittelten Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers. Der Kunde der vermittelten Leistung hat sich mit sämtlichen Ansprüchen bezüglich der gebuchten Leistung ausschließlich an den Leistungserbringer zu richten.
1.3 Die Anmeldung zu einer touristischen Leistung oder Reise erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der anmeldende Teilnehmer wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der vermittelte Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Annahme der verbindlichen Anmeldung des Kunden durch den Leistungserbringer zustande. Voya informiert den Kunden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung, die auch elektronisch übersandt werden kann, über die Vermittlung und den Vertragsschluss mit dem Leistungserbringer.
2. Zahlung von Nutzungs- und Vermittlungsentgelten
2.1 Der Kunde zahlt als Geschäftskunde pro Buchung ein Vermittlungsentgelt. Bei Geschäftskunden werden sämtliche Preise als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen.
2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, von Voya angebotene Pakete über eine vorgegebene Anzahl von Buchungen im Kontingent zu erwerben, die er, je nach Vereinbarung, monatlich, jährlich oder über einen von den Vertragsparteien definierten Zeitraum im Voraus bezahlt. Deren Laufzeit und Kündigung richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und Voya.
2.3 Voya ist befugt, dem Kunden Rechnungen über Entgelte per E-Mail, SMS, Voya™ Mobil- und Web Applikation oder per Post zu übermitteln.
2.4 Bei Nichtzahlung eines fälligen Entgelts gerät der Kunde nach Mahnung in Verzug. Jegliche ausstehenden Beträge verzinsen sich bei Geschäftskunden (Kaufmannseigenschaft i. S. d. HGB) in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB. Werden fällige Entgelte trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht bezahlt, ist Voya berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden auf der App zu sperren sowie die Erstattung entstandener (Rücktritts-)Kosten sowie ggf. Schadensersatz zu verlangen.
2.5 Voya behält sich stets vor, sämtliche Bestandteile der Nutzungs- und Vermittlungsentgelte der allgemeinen Preisentwicklung in angemessener Höhe anzupassen. Beträgt die Erhöhung des Entgelts mehr als 10 %, so kann der Kunde die Nutzung der App aus diesem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.
3. Buchungsbestätigung, Rechnung, Zahlung der gebuchten Leistungen
Der Kunde erhält, wie in Ziffer 1.4 vorgesehen, nach jeder Buchung eine Buchungsbestätigung. Am Monatsende erhält der Kunde die Rechnung mit der Gesamtaufstellung aller in diesem Monat vermittelten Leistungen und deren Kosten. Die Zahlungsfälligkeit für die vermittelten Leistungen ergibt sich aus der Rechnung. Der Kunde entrichtet die Zahlung sodann auf das in der Rechnung genannte Konto von Voya.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
4.1 Der Kunde oder seine Mitarbeiter können jederzeit vor Beginn der vermittelten touristischen Leistung oder Reise vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat den Rücktritt stets auch gegenüber Voya zu erklären. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist zwingend und kann elektronisch abgegeben werden (z. B. per E-Mail).
4.2 Die Rücktrittsbedingungen und eventuell anfallende Stornierungsentschädigungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers als Vertragspartner des Kunden. Voya ist berechtigt, an den Kunden die vom Vertragspartner des Kunden berechneten Rücktritts- und Stornierungsentschädigungen weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen.
4.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für die für die Mitarbeiter vermittelten Verträge wird empfohlen.
4.4 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind nur möglich, wenn die AGB der Leistungserbringer sie vorsehen.
5. Gewährleistung
5.1 Voya wird ihre Vertragspflichten sorgfältig, sachgerecht und gewissenhaft durchführen. Geben Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so erhält Voya Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer vom Kunden zu setzenden, angemessenen Frist. Voya kann zwischen Mängelbeseitigung und Nacherfüllung wählen. Geringfügige Beanstandungen und unwesentliche Mängel (z. B. Schreibfehler) geben nicht das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Kunde das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Voya gibt keinerlei Zusicherungen irgendeiner Art in Bezug auf die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der App und der Kunde erkennt an, dass die Verfügbarkeit der App aufgrund von Einflüssen Dritter, die nicht Voya zuzurechnen sind (insbesondere Wartungs-, Sicherheits-, Kapazitätsbelange, Störungen des Internets, Stromausfälle), zeitweise unterbrochen sein kann. Voya bemüht sich jedoch, die von ihr betriebene App möglichst konstant verfügbar zu halten.
6. Haftung der Voya, Haftungsbeschränkung
6.1 Voya haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung von touristischen Leistungen und übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten Leistungen. Ebenso wenig gibt Voya eine Zusicherung für die Eignung und Qualität der dargestellten touristischen Einzelleistungen oder Reisen ab. Hierfür haftet alleine der Vertragspartner des Kunden als Inhaber des vermittelten Vertrages. Ebenso wenig übernimmt Voya eine Gewähr für die Verfügbarkeit von vermittelten Leistungen.
6.2 Voya zeigt dem Kunden die vom Leistungserbringer erteilten Informationen in der App an und übernimmt diese. Die Leistungsausschreibungen stellen somit keine eigene Zusicherung von Eigenschaften der Leistungen durch Voya dar. Voya gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen und Angaben der vermittelten Vertragspartner ab.
6.3 Die vertragliche Haftung von Voya als Reisevermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Voya für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist, pro Kunden und touristischer Einzelleistung oder Reise auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung oder Reise beschränkt. Für alle gegen Voya gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Voya für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises pro touristischer Leistung / Reise und pro Kunden.
7. Hinweise zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
7.1 Voya übernimmt keinerlei Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Zu Angaben hierzu ist lediglich ein Reiseveranstalter nach reiserechtlichen Vorschriften verpflichtet. Soweit Voya diese Informationen, auch auf ihrer Website, weitergibt, gibt Voya keinerlei Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von Voya ist insoweit ausgeschlossen.
7.2 Jeder Kunde und jeder Mitarbeiter des Kunden ist für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Reise wichtigen Vorschriften (Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen, Devisenvorschriften, Zollbestimmungen) selbst verantwortlich. Der Kunde bzw. sein Mitarbeiter ist verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft
8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Voya zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Voya hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Den Auftrag zur Auskunft oder Löschung seiner Daten kann der Kunde an gdpr@voya.ai richten. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
9. Verjährung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber Voya, außer Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Voya, einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von Voya beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen Voya begründen und von Voya als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages (z. B. des Beförderungsvertrages, Reisevertrages) berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird.
10.2 Alle diesen Vertrag betreffenden Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Voya bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
10.3 Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Voya in Hamburg vereinbart.
Vermittler:
Voya GmbH
Büro: E/V Work Edition, Stadthausbrücke 5, 20355 Hamburg
Sitz: Chilehaus A, Fischertwiete 2, 20095 Hamburg
mail: hello@voya.ai
web: www.voya.ai
Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB 139287
Geschäftsführer: Maximilian Lober, Florian Stege
Angaben nach § 2 DL-InfoV:
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE304417036
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von touristischen Leistungen und Reisen.
Auf den Vermittlungsvertrag mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 10.3).
Lernen Sie voya kennen
„*“ zeigt erforderliche Felder an